Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02   

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OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02 (https://dejure.org/2003,2216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2003 - 3 U 122/02 (https://dejure.org/2003,2216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 3 U 122/02 (https://dejure.org/2003,2216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831; BGB § 847
    500 000 Euro Schmerzensgeld für schwerste Schädigungen durch fehlerhaftes Geburtsmanagement

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 S. 1
    Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1291
  • VersR 2004, 386
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
    Eine billige Entschädigung in Geld steht dem Geschädigten auch dann zu, wenn seine Persönlichkeit weitgehend zerstört ist, selbst wenn seine Empfindungsfähigkeit ganz oder teilweise durch das schadensstiftende Ereignis aufgehoben ist (BGH VersR 1993 S. 327 ff; 585 f; Senat, Urteil vom 16.01.2002, 3 U 156/00).

    Nach den Aussagen des Sachverständigen Prof. Dr. L, der auch in dem Rechtsstreit des Senats 3 U 156/00 tätig war, besteht vorliegend das gleiche Ausmaß an Schäden, das nicht mehr zu vergrößern ist.

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
    Eine billige Entschädigung in Geld steht dem Geschädigten auch dann zu, wenn seine Persönlichkeit weitgehend zerstört ist, selbst wenn seine Empfindungsfähigkeit ganz oder teilweise durch das schadensstiftende Ereignis aufgehoben ist (BGH VersR 1993 S. 327 ff; 585 f; Senat, Urteil vom 16.01.2002, 3 U 156/00).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
    Das gilt auch dann, wenn sich eine Partei zuvor durch Einholung eines Privatgutachtens auf den Termin eingerichtet hat (BGH NJW 1984 S. 1823, NJW 1988 S. 2302, Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. 2002 Rn. 594 ff.).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 220/82

    Rechtliches Gehör bei mündlicher Erstattung eines Gutachtens im

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
    Das gilt auch dann, wenn sich eine Partei zuvor durch Einholung eines Privatgutachtens auf den Termin eingerichtet hat (BGH NJW 1984 S. 1823, NJW 1988 S. 2302, Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. 2002 Rn. 594 ff.).
  • LG Köln, 13.06.2023 - 5 O 197/22

    Sexueller Missbrauch, katholische Kirche, Schmerzensgeld, Schadensersatz,

    Veröffentlichte Verfahren zu Schwerstschadensfällen, bei denen die Betroffenen irreversibel schwerste körperliche und geistige Behinderungen erlitten und dadurch die Möglichkeit eines Lebens als selbstbestimmte Persönlichkeit verloren hatten, ergaben lange Zeit rechtskräftig titulierte Schmerzensgeldbeträge von bis zu 500.000,-- EUR nebst einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 500,-- EUR (OLG Zweibrücken, 22. April 2008, 5 U 6/07, MedR 2009, 88; OLG T., 20. Dezember 2006, 5 U 130/01, VersR 2007, 219; OLG Hamm, 21. Mai 2003, 3 U 122/02, VersR 2004, 386; OLG München, 19. September 2005, 1 U 2640/05, MedR 2006, 211; OLG O., 26. April 2007, 8 U 37/05, VersR 2008, 534).
  • OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15

    400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind - Gynäkologe haftet für

    Insoweit ist zu beachten, dass Maximalbeträge in der Größenordnung von 500.000,00 EUR, wie der Kläger sie vorliegend für angemessen hält, von der Rechtsprechung lediglich bei allerschwersten Beeinträchtigungen zuerkannt werden (vgl. z.B. OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003, Az.: 3 U 122/02).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Die Beklagten verkennen den grundlegenden Wandel der Rechtsprechung gerade bei den vorgenannten Verletzungen hin zur Zuerkennung von Schmerzensgeldern von 250.000,- EUR bis 500.000,- EUR (vgl. etwa für Querschnittslähmungen OLG Hamm VersR 1999, 488 und OLGR 2003, 167; OLG Koblenz OLGR 2002, 303 jeweils 250.000,- EUR bis 285.000,- EUR; für Hirnschäden OLG Hamm VersR 2002, 1163 und VersR 2004, 386; LG Berlin VersR 2005, 1247 jeweils 500.000,- EUR).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte

    Dieser Rahmen ist, worauf der Kläger zu Recht hinweist, in jüngerer Zeit - und zwar gerade nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils - deutlich erweitert worden (vgl. etwa für Geburtsschäden mit schwersten Behinderungen: OLG München OLGR 2003, 269: 350.000.- Euro; OLG Braunschweig VersR 2004, 924: 350.000.- Euro; OLG Hamm VersR 2002, 1163: 500.000.- Euro; OLG Hamm VersR 2004, 386: 500.000.- Euro).
  • OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10

    Schmerzensgeldbemessung: Immaterieller Schaden bei einem mit schwerster

    Bei Schäden dieses Ausmaßes, wie sie auch im Streitfall vorliegen, handelt es sich um eine eigenständige Fallgruppe, bei der die Einbuße der Persönlichkeit bzw. der Wegfall der Basis für ihre Entfaltung durch den Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit im Vordergrund steht und deshalb auch bei der Bemessung der Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB einer eigenständigen Bewertung zugeführt werden muss (vgl. BGHZ 120, 1 - 9 zitiert nach juris; BGHZ 138, 388 - 394 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 2009, 80 - 81 zitiert nach juris; OLG Hamm VersR 2002, 1163 - 1164; OLG Hamm VersR 2004, 386 - 388 zitiert nach juris; OLG Braunschweig VersR 2004, 924 - 926 zitiert nach juris; OLG München OLGR München 2006, 92 - 94 zitiert nach juris).

    Allein in einem solchen Fall, in dem das Ausmaß an Schäden nicht mehr zu vergrößern ist, ist in der Referenzrechtsprechung bisher ein Schmerzensgeld bis zur Grenze von 500.000,- Euro zugebilligt worden (vgl. hierzu: OLG Hamm VersR 2004, 386 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 2009, 80 - 81 zitiert nach juris).

    Der Senat schätzt die gesundheitliche Situation der Antragstellerin auch im Hinblick auf die ihr verbliebene Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit vielmehr als nicht ganz so dramatisch ein wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 21. Mai 2003 (3 U 122/02, VersR 2004, 386) zu entscheiden hatte.

  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

    Weist die Situation des geschädigten Kindes signifikante Unterschiede zur typischen Sachverhaltsgestaltung eines extremen Schadensfalls aus, so hat sich dieser Umstand grundsätzlich auch in einer entsprechenden - deutlichen -Ermäßigung des immateriellen Ausgleichs gegenüber den in der einschlägigen Judikatur der Oberlandesgerichte zugebilligten Schmerzensgeldbeträgen in einer Größenordnung von 500.000,00 EUR (und darüber) niederzuschlagen (Abgrenzung zu OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44; OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6).

    Die demnach gebotene typologische Einordnung des vorliegenden Sachverhalts drängt sich im Vergleich mit denjenigen Fallgestaltungen, die Gegenstand der im Ersturteil zitierten OLG-Entscheidungen sind (OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44; OLG Celle VersR 2009, 500 dort Rn. 56ff.; OLG Zweibrücken MedR 2009, 88 Rn. 51ff.; OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6; OLG Koblenz VersR 2010, 1452, dort Rn. 9, 77ff. sowie OLG Stuttgart AHRS 0550/372, Rn. 2, 25 und 29 bei juris), geradezu auf.

  • OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07

    Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster

    Angesichts der herausragenden Bedeutung, die dem Persönlichkeitsrecht zukommt (Art. 1 und 2 GG), hält der Senat unter Berücksichtigung aller Umstände daher auch ein Schmerzensgeld an der obersten Grenze in einem Betrag von 500.000 EUR für angemessen (vgl. auch OLG Köln VersR 2007, 219; LG Berlin VersR 2005, 1247 - bestätigt durch KG GesR 2005, 499; OLG Hamm VersR 2002, 1163; VersR 2004, 386; mit geringeren Schmerzensgeldbeträgen: OLG Düsseldorf VersR 2008, 534; OLG Brandenburg VersR 2004, 199; OLG Bremen NJW-RR 2003, 1255).
  • OLG Köln, 10.12.2014 - 5 U 75/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei zögerlichem Prozessverhalten des Gegners im

    Aus den veröffentlichten Präjudizien zu Schwerstschadensfällen, bei denen die Betroffenen irreversibel schwerste körperliche und geistige Behinderungen erlitten und dadurch die Möglichkeit eines Lebens als selbstbestimmte Persönlichkeit verloren haben, ergeben sich als bisher höchste rechtskräftig titulierte Schmerzensgelder Beträge in einem Rahmen von 300.000 Euro nebst Rente in Höhe von 300 Euro monatlich bis zu 500.000 Euro nebst Rente in Höhe von 500 Euro monatlich [OLG Zweibrücken, 22. April 2008, 5 U 6/07, MedR 2009, 88, Geburtsschaden, 500.000 Euro nebst Rente in Höhe von 500 Euro monatlich; OLG Köln, 20. Dezember 2006, 5 U 130/01, VersR 2007, 219, Geburtsschaden, 500.000 Euro ohne zusätzliche monatliche Rente; OLG Hamm, 21. Mai 2003, 3 U 122/02, VersR 2004, 386, Geburtsschaden, 500.000 Euro ohne zusätzliche monatliche Rente; OLG München, 19. September 2005, 1 U 2640/05, MedR 2006, 211, Geburtsschaden, 350.00 Euro nebst Rente in Höhe von 500 Euro monatlich, vorgehend: LG München, 2. März 2005, 9 O 6741/98; OLG Düsseldorf, 26. April 2007, 8 U 37/05, VersR 2008, 534, Geburtsschaden; 300.000 Euro nebst Rente in Höhe von 300 Euro, vorgehend: LG Kleve, 9. Februar 2005, 2 O 370/01; hinsichtlich der von den Beklagten zitierten Entscheidung des LG Ansbach vom 7. August 2009 zu 2 O 259/04, mit der ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro nebst einer monatlichen Rente von 500 Euro zugesprochen worden wurde, ist der - soweit ersichtlich - einzigen Fundstelle in Hacks/Wellner/ Hecker, Schmerzensgeldbeträge 2014, lfd.
  • OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 130/01

    Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Schmerzensgeldes

    Insoweit ist erneut auf die bereits im Grund- und Teilurteil des Senats erwähnten Entscheidungen, insbesondere des OLG Hamm VersR 2002, 1163 sowie VersR 2004, 386 hinzuweisen, in denen in Fällen einer Schwerstschädigung der vorliegend auch vom Kläger begehrte Betrag von 500.000,00 EUR zuerkannt worden ist.
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03

    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt;

    Die Entscheidungen des OLG Hamm vom 16. Januar 2002 (NJW-RR 2002, 1604) und vom 21. Mai 2003 (VersR 2004, 386 ff), durch die schwerst geburtsgeschädigten Kindern Schmerzensgeldbeträge i. H. v. jeweils 500.000,00 EUR zugebilligt worden sind, haben dem Senat hingegen nur insoweit als Orientierung gedient, als auch aus diesen Urteilen eine allgemeine Entwicklung hin zu höheren Schmerzensgeldern bei schwersten Gesundheitsschädigungen abzulesen ist.
  • LG Gera, 06.05.2009 - 2 O 15/05

    Deutlich erhöhtes Schmerzensgeld bei verzögerter Regulierung. Mit Anmerkung:

  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
  • LG Bochum, 12.02.2020 - 6 O 336/17

    Fehler während Geburtsvorgang - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch

  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 15 U 189/13

    Arzthaftung: Gabe von Oxytocin und unterlassene Wehenaufzeichnung bei Geburt

  • OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06

    Höhe des Schmerzensgeldes bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und

  • OLG Frankfurt, 18.04.2006 - 8 U 107/05

    Schmerzensgeld für während der Geburt verursachte Hirnschädigung

  • LG Berlin, 20.11.2003 - 6 O 272/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Internist

  • LG Paderborn, 16.03.2015 - 4 O 467/12

    Schadensersatz und Schmerzensgeld

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.11.2002 - 3 U 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1716
OLG Hamburg, 07.11.2002 - 3 U 122/02 (https://dejure.org/2002,1716)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.2002 - 3 U 122/02 (https://dejure.org/2002,1716)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 2002 - 3 U 122/02 (https://dejure.org/2002,1716)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    UWG §§ 24 Abs. 2 Satz 1, 3
    Begehungsort bei Internet-Werbung

  • aufrecht.de

    Begründung örtlicher Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Werbung für Waschmaschinen hinsichtlich der Energieklasse; Begehungsort einer unerlaubten Handlung, wenn das beanstandete Warenangebot im Internet verbreitet worden ist; Möglicher Ort einer relevanter Irreführung Dritter in Bezug auf Internet-Werbung; Ort ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 587
  • MMR 2003, 538
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Der erkennende Senat hält in der Regel eine Wartefrist von 2 Wochen für ausreichend (OLG Hamburg, OLGR 2003, 257, 258; OLG Hamburg, BeckRS 1999, 05783, Rn. 27; ebenso OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 274, 278 f.; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 294 f.; OLG Hamm, GRUR-RR 2010, 267, 268 Teplitzky, a.a.O., Kap. 43 Rn. 31 Ahrens/Ahrens, a.a.O., Kap. 58 Rn. 45jurisPK-UWG/Hess, a.a.O. § 12 Rn. 140).
  • OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06

    Begehungsort im Hinblick auf Internet-Werbung

    Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es auch nach Auffassung des Senats darauf an, ob in Hamburg eine relevante Irreführung Dritter möglich ist (OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung).

    Denn auf Grund der Werbung besteht für einen potentiellen Kunden, der das Warenangebot eines woanders ansässigen Unternehmens günstig findet, in der Regel die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, indem er die beworbene Ware beim werbenden Unternehmen schriftlich bestellt und sich zusenden lässt (OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung).

  • LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05

    Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte E-Mail-Werbung: Beseitigung der

    Dies ist bei der Versendung unerlaubter Werbeemails zumindest jeder Ort, an dem die Verletzungshandlung sich bestimmungsgemäß auswirken sollte (vgl. OLG Hamburg, CR 2003, 286, OLG Bremen, CR 2000, 770).
  • LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07

    Markenrechtsverletzung im Internet: Verbreitungsverbot für Markenkosmetika und

    Schließlich ist bei Angeboten im Inland über das Internet davon auszugehen, dass das Angebot zu einer bundesweit wettbewerbsrechtlich relevanten Lage führt (OLG Hamburg, MDR 2003, 587).
  • LG Hamburg, 15.03.2007 - 327 O 718/06

    Admin-C: Mitstörerhaftung bei Verhinderungsmöglichkeit der Rechtsverletzung

    Das LG Hamburg ist gemäß § 14 UWG örtlich zuständig (vgl. OLG Hamburg, MMR 2003, 538).
  • LG Hamburg, 24.08.2007 - 408 O 100/07

    Markenrechtsverletzung: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des

    Schließlich ist bei Angeboten im Inland über das Internet davon auszugehen, dass das Angebot zu einer bundesweit wettbewerbsrechtlich relevanten Lage führt (OLG Hamburg, MDR 2003, 587).
  • LG Hamburg, 17.06.2014 - 312 O 464/13

    Markenrechtsverletzendes Internet-Angebot eines getunten Kraftfahrzeuges:

    Beim Angebot von Waren trifft das regelmäßig zu, anders als etwa bei rein örtlichen, im Internet beworbenen Dienstleistungen (HansOLG, Urteil vom 07.11.2002, 3 U 122/02, MMR 2003, S. 538).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2002 - L 3 U 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26928
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2002 - L 3 U 122/02 (https://dejure.org/2002,26928)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.07.2002 - L 3 U 122/02 (https://dejure.org/2002,26928)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - L 3 U 122/02 (https://dejure.org/2002,26928)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 177/60
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2002 - L 3 U 122/02
    Das Bundessozialgericht hat jedenfalls in seiner bisherigen Rechtsprechung einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für die Dauer eines erst nach dem Unfall aufgrund einer unfallunabhängigen Erkrankung erforderlichen stationären Aufenthaltes nur für den Fall bejaht, dass während der ganzen Dauer der unfallunabhängigen Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit wegen der Unfallfolgen fortbestand (vgl Urteil vom 29. Juni 1962 - 2 RU 177/60 - E 17, 157).
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